Betriebliches Gesundheitsmanagement

Eine Sonderform von Change-Projekten sind Maßnahmen im Zusammenhang mit den Betrieblichen Gesundheitsmanagement (BGM). Das BGM fußt auf drei Säulen: dem Arbeitsschutzgesetz, der betrieblichen Wiedereingliederung und der betrieblichen Gesundheitsförderung.

Die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetz ist sowohl für Mitarbeiter*innen als auch für Arbeitgebende verpflichtend. Was viele noch nicht wissen: Seit 2013 fordert das Arbeitsschutzgesetz neben den physischen Belastungen explizit die Berücksichtigung der psychischen Belastung in der Gefährdungsbeurteilung [1].

Was ist psychische Belastung? Gemäß DIN EN ISO 10075-1 ist psychische Belastung allgemein die Gesamtheit aller äußeren Faktoren, die psychisch auf Arbeitende einwirken. Psychische Belastungen können aus der Arbeitsaufgabe, der Arbeitsorganisation, den sozialen Beziehungen und der Arbeitsumgebung erwachsen. Arbeitgeber*innen sollen ihren Mitarbeitenden also nicht in die Köpfe schauen oder sie therapieren, sondern psychische Belastungen im Sinne der Vorsorge und Früherkennung minimieren, indem sie die arbeitsbedingten Belastungen an der Quelle eliminieren. Der Belastungsbegriff ist dabei grundsätzlich neutral zu verstehen, kann aber unterteilt werden in Fehlbelastungen oder Stressoren bzw. Arbeitsressourcen.

Hohe ungünstige Belastungen führen beim Menschen in Abhängigkeit von individuellen Eigenschaften, Fähigkeiten und sozialen Kontexten zu physischen und psychischen Erkrankungen, bspw. konnte gezeigt werden, dass auf der individuellen Ebene hohe quantitative Arbeitsanforderungen zu Depressionen und Ängsten führen können. Geht mit hoher Arbeitsintensität ein geringer Handlungsspielraum einher, kann dies zu körperlichen Erkrankungen wie Diabetes oder Herz-Kreislauf Erkrankungen führen. Hohe Arbeitsressourcen wie etwa soziale Unterstützung, Feedback und Anerkennung sind hingegen mit einer höheren Bindung von Mitarbeiter*innen an die Organisation assoziiert oder auch mit einer höheren Kundenzufriedenheit.

Also, Hand aufs Herz: Der Schutz der Beschäftigten vor psychischen Gefährdungen ist nicht nur eine gesetzliche und ethisch-moralische Verpflichtung des Arbeitgebenden, sondern kann als betriebswirtschaftlicher Vorteil genutzt werden: der Return on Prevention (ROP) beträgt für jeden investierten Euro, den ein Unternehmen in den Arbeits- und Gesundheitsschutz steckt, 2,20€ [2]! Umso erstaunlicher ist, dass nach aktuellen repräsentativen Befragungen lediglich 22% der Betriebe eine Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen vornehmen, was auf große Handlungsunsicherheiten zurückgeführt werden kann.

Gehört auch ihr Unternehmen zu den 78%? Haben Sie hohe Fehlzeiten und Krankenstände? Gerne führe ich mit Ihnen zum Thema BGM eine unverbindliche Erstberatung durch und begleite Sie bei der Umsetzung dieses Aspekts des Arbeitsschutzgesetzes bzw. bei der Einführung eines BGM.

[1] Vgl. § 4 und § 5 ArbSchG

[2] Gilbert, K., Kirmse, K. A., Pietrzyk, U. & Steputat-Rätze, A. (2020). Gestaltungshinweise für die praktische Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung. Zeitschrift für Arbeitswissenschaft, 74(2), 89–99. https://doi.org/10.1007/s41449-020-00201-2